Gesetzesänderung gültig ab 1. Januar 2021

Am 27.09.2020 hat das Schweizer Stimmvolk den Vaterschaftsurlaub angenommen.  Ab 1.1.2021 haben Väter bei einem 100 %-Pensum Anspruch auf zwei Wochen Vaterschaftsurlaub (14 Taggelder). Der Urlaub kann in den sechs Monaten nach der Geburt des Kindes flexibel bezogen werden.

Zur Finanzierung des Vaterschaftsurlaubs wird der EO-Beitragssatz ab dem 1. Januar 2021 von 0.45 auf 0.5 Prozent erhöht.

Weitere Details finden Sie auf der Seite des Bundesamt für Sozialversicherungen