Die Reform AHV 21, welche die 1. Säule bis zum Jahr 2030 sichern soll, tritt am 01.01.2024 in Kraft. Finanziert über das erhöhte Referenzalter der Frauen sowie über die Erhöhung der Mehrwertsteuer.

Das Schweizer Stimmvolk hat entschieden und «Ja» gesagt zur Reform AHV 21. Nebst der Begriffsänderung (Rentenalter wird neu Referenzalter) hier die wichtigsten Änderungen im Überblick:

  • Vereinheitlichung des Referenzalters von 65 Jahren für Frauen und Männer
  • Ausgleichsmassnahmen für Frauen der Übergangsgeneration
  • Flexiblerer Rentenbezug
  • Anreize, nach dem 65. Lebensjahr weiterzuarbeiten
  • Durch eine Erhöhung der Mehrwertsteuer Zusatzfinanzierung sichern

Detaillierte Informationen auf diesem Link: Stabilisierung AHV (AHV 21) Was ändert?