
Die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) stellt den Schutz von Personen sicher, die nicht in der Lage sind, die für sie notwendige Unterstützung einzuholen.
Ein Unfall, eine schwere Erkrankung oder der plötzliche Tod. Was geschieht dann mit mir? Wer kümmert sich um meine Finanzen wenn ich nicht mehr urteilsfähig bin? Benötige ich einen Vorsorgeauftrag, eine Patientenverfügung, usw. Unangenehme Fragen, die wir beantworten und die Vorgehensweise in einem solchen Fall erläutern. Nehmen Sie mit uns Kontakt auf, damit Sie selbst entscheiden können.