Teilrevision der MwSt per 1.1.2018

Per 1. Januar 2018 tritt die Teilrevision des Schweizer MwStG in Kraft. Die Änderungen betreffen Punkte in den Bereichen Steuerpflicht, Steuerausnahmen, Verfahren und Datenschutz. Die Eidgenössische Steuerverwaltung ESTV hat alle mehrwertsteuerpflichtigen Personen informiert (Information der Eidg. Steuerverwaltung).

Damit wir Sie gut und effizient bei den notwendigen Anpassungen unterstützen können, bitten wir Sie, uns frühzeitig zu kontaktieren.