Neuerungen 2021: Lohnabzüge und Familienzulagen

Für nach dem 31.12.2020 ausgerichtete Saläre gelten neu folgende Lohnabzüge:

  • AHV / IV / EO: 5.3% (je Anteil Arbeitnehmer, -geber)
  • ALV 1 und 2 bleiben unverändert.

Im Kanton Schwyz konnte die Ausgleichskasse die Beiträge für die Familienausgleichskasse senken und ab 01.01.2021 höhere Familienzulagen ausrichten. Neu gilt

  • Kinderzulagen CHF 230.–
  • Ausbildungszulagen CHF 280.–