
Ab dem 1. Januar 2020 steigt der AHV-Beitragssatz auf 8.7% (bis 31.12.2019 = 8.4%). Wir empfehlen, in diesem Jahr, wenn immer möglich, auch Stundenlöhne Dezember 2019 und ggf. Gratifikationen 2019 noch bis zum 31.12.2019 auszuzahlen. Für nach dem 31.12.2019 ausgerichtete Saläre (auch Lohnnachzahlungen für’s Geschäftsjahr 2019) gelten neu folgende Lohnabzüge: AHV/IV/EO 5.275% (je Anteil Arbeitnehmer, -geber). Die ALV bleibt unverändert.
Weiterführende Informationen auf diesem Link (Bundesamt für Sozialversicherungen)